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   BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 24.83   

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https://dejure.org/1984,2941
BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 24.83 (https://dejure.org/1984,2941)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1984 - 3 C 24.83 (https://dejure.org/1984,2941)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 3 C 24.83 (https://dejure.org/1984,2941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Urkundenbeweis - Öffentliche Urkunde - Beweiskraft - Sachverständigen-Kontrollbericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80

    Zur Eigenschaft einer notariellen Eigenurkunde als öffentliche Urkunde

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 24.83
    Zu diesem Personenkreis gehören nur diejenigen Personen, die durch einen staatlichen Ermächtigungsakt als Urkundspersonen bestellt worden sind (ebenso BGH, Beschluß vom 9. Juli 1980 - V ZB 6/80 - in BGHZ 78, 36 ).
  • EuGH, 12.06.1980 - 119/79

    Lippische Hauptgenossenschaft u.a. / BALM

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 24.83
    Der Europäische Gerichtshof hat durch Urteil vom 12. Juni 1980 in den verbundenen Rechtssachen 119/79 und 126/79 entschieden, daß sich die Verjährungsfrist nach nationalem Recht richte und das Gemeinschaftsrecht auch im übrigen der Anwendung nationaler Bestimmungen über die Begrenzung des Zeitraums, innerhalb dessen Rückerstattungen geltend zu machen seien, nicht entgegenstehe, wenn diese Bestimmungen in gleicher Weise auch auf die Gebiete Anwendung fänden, die in nationaler Verantwortung liegen.
  • BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes

    Hiervon erfasst werden nämlich auch Berichte, die von Mitarbeitern einer Behörde über Kontrollen erstellt werden (vgl. BVerwG Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 3 C 24.83 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 51, S. 82).
  • BVerwG, 18.05.1987 - 3 B 63.86

    Nachträgliche behördliche Prüfung einer Denaturierung von Getreide - Klärung von

    Entgegen der Meinung der Beklagten beruht das Urteil des Berufungsgerichts auch nicht auf einer Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 3 C 24.83 - (Buchholz 451.90 Nr. 51).

    Wenn es diesen höheren Beweiswert damit begründet hat, daß die Denaturierung unter der Kontrolle von Sachverständigen erfolgt sei, die die Einfuhr- und Vorratsstelle selbst mit dieser Kontrolle beauftragt habe, so ist es damit ebensowenig von dem Urteil des Senats vom 13. Dezember 1984 (a.a.O.) abgewichen wie mit der weiteren Begründung, daß der Kontrollbericht deshalb einen geringeren Beweiswert habe, weil er erst mehrere Jahre nach der Denaturierung erstellt worden ist.

  • VGH Hessen, 08.05.2003 - 5 UZ 186/03

    Beweiskraft eines Untersuchungsberichts

    Nicht dazu gehören öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, da diese keine Urkundspersonen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 3 C 24.83 -, Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 51).
  • BVerwG, 08.07.2008 - 8 B 29.08

    Beurteilung der Verspätung des Vorbringens bei Verzicht der Beteiligten auf eine

    Unerheblich ist das Material, aus dem die Urkunde besteht, so wie die Art und Weise ihrer Herstellung (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1984 BVerwG 3 C 24.83 Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 51; Beschluss vom 3. Januar 1986 BVerwG 9 B 399.85 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 9.05

    Veraenderungssperren fuer den Uferbereich des Griebnitzsees rechtmaessig

    Insoweit kann auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. Oktober 1986, ZfBR 1987, 106, verwiesen werden, mit dem der Revision gegen das von der Antragstellerin für ihre Auffassung zitierte obergerichtliche Urteil (OLG München, Urteil vom 7. Februar 1985, BayVBl 1985, 374) stattgegeben worden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 10.05

    Veränderungssperre für den Uferbereich des Griebnitzsees

    Insoweit kann auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. Oktober 1986, ZfBR 1987, 106, verwiesen werden, mit dem der Revision gegen das vom Antragsteller für seine Auffassung zitierte obergerichtliche Urteil (OLG München, Urteil vom 7. Februar 1985, BayVBl 1985, 374) stattgegeben worden ist.
  • VGH Hessen, 26.05.2004 - 5 UE 1242/03
    Zu diesem sind nur diejenigen Personen zu zählen, die durch einen staatlichen Ermächtigungsakt als Urkundspersonen bestellt worden sind, wie etwa Notare, Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts, Gerichtsvollzieher und Standesbeamte, nicht jedoch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, da diese keine Urkundspersonen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984- 3 C 24.83 -, Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 51).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2005 - 2 S 111.05

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; Aufstellung eines Bebauungsplans

    Insoweit kann auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. Oktober 1986, ZfBR 1987, 106, verwiesen werden, mit dem der Revision gegen das vom Antragsteller für seine Auffassung zitierte obergerichtliche Urteil (OLG München, Urteil vom 7. Februar 1985, BayVBl 1985, 374) stattgegeben worden ist.
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